Mitgliedsantrag Volkschor

AUFNAHMEANTRAG

VOLKSCHOR GEORGENSGMÜND

Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den Volkschor Georgensgmünd und erkenne durch meine Un­terschrift dessen Satzung an. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten für vereinsin­ter­ne Zwecke in einer EDV-gestützten Mitgliederdatei gespeichert werden. Die beigefüg­te Daten­schutz­erklärung ist Bestandteil der Beitrittserklärung und muss gesondert unterschrieben werden. Mitgliedsbeitrag: 25 € pro Kalenderjahr.

Gleichzeitig erteile ich hiermit eine Einzugsermächtigung in Form eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats für wiederkehrende Lastschriften:

Zahlungsempfänger: Volkschor Georgensgmünd, 91166 Georgensgmünd
Gläubiger-ID:
Mandatsreferenz:

Ich ermächtige den Volkschor Georgensgmünd widerruflich, den von mir zu entrich­tenden Jahresbei­trag bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlan­gen, es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Kontoinhaber:

Datenschutzerklärung

Ich willige ein, dass der Volkschor Georgensgmünd, als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklä-rung erhobenen personenbezogenen Daten, wie Namen, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und nutzt.

Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an regionale, staatliche oder nationale interessenvertretende Verbände findet nur im Rahmen der in deren Satzungen festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermitt-lungen sind notwendig zum Zweck der Mitgliederverwaltung, zum Zwecke der Organisation von Chorta-gen und Konzerten und zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln. Eine Datenübermitt-lung an Dritte, außerhalb der interessenvertretenden Verbände, findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht ent-sprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO bezüglich der zu seiner Person bei dem Verantwortlichen gespeicherten Daten. Ferner hat jedes Mitglied das Recht, der Speicherung der Daten, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für bestimmte Zeiträume vorgehalten werden müssen, im Rahmen der Vorgaben der DSGVO für die Zukunft zu widersprechen. Weiterhin hat jedes Mitglied das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 DSGVO sowie das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, soweit nicht rechtliche Regelungen entgegenstehen. Außerdem hat jeder Teilnehmer das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Beschränkungen aus §§ 34, 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 BDSG).

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

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